Erneut werden im Rahmen des Programms Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln Stipendien für Kölner Künstler*innen und Kurator*innen ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ab sofort bis zum 21.10.25 möglich!
Zum siebten Mal in Folge schreibt die Stadt Köln die Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst aus. Mit dem Förderinstrument unterstützt die Stadt professionelle Kölner Künstlerinnen und Kuratorinnen dabei, sich ohne wirtschaftlichen Druck auf individuelle künstlerische Projekte zu konzentrieren.
Die Stipendien sind Teil der individuellen Künstlerinnenförderung und werden aus städtischen Mitteln finanziert. Die Organisation und Durchführung der Ausschreibung übernimmt das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstler (BBK) Köln e.V. auf Beschluss des Rates der Stadt Köln.
Zehn Stipendien werden vergeben:
– Fünf Stipendien für den Zeitraum November bis Dezember 2025
– Fünf Stipendien für den Zeitraum März bis April 2026
Die Förderhöhe beträgt jeweils 5.300 Euro, ausgezahlt in zwei monatlichen Raten zu je 2.650 Euro. Bewerber*innen können bei der Antragstellung ihren bevorzugten Förderzeitraum wählen. Die Stipendien werden gleichzeitig ausgeschrieben und juriert.
Die altersunabhängigen Stipendien richten sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Kuratorinnen der Bildenden Kunst mit Wohnsitz in Köln. Gefördert werden selbst gewählte Recherche- und Arbeitsvorhaben in Bereichen wie Malerei, Skulptur, Installation, Klangkunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Performance, Zeichnung, Urban Art, Kunst im öffentlichen Raum oder Community Art.
Das Förderkonzept wurde 2019 gemeinsam vom Kulturamt der Stadt Köln und dem Kulturwerk des BBK Köln – in Abstimmung mit dem Netzwerk AIC – entwickelt. Zwei der zehn Stipendien sind auch 2025/2026 für kuratorische Vorhaben vorgesehen.
Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, die aus fünf wechselnden Expertinnen der Kunstszene besteht – darunter Kuratorinnen, Künstlerinnen und Kunsthistorikerinnen. Die Jurysitzung findet Anfang November 2025 statt.
Entscheidend für die Auswahl sind:
– die Qualität bisheriger künstlerischer bzw. kuratorischer Arbeiten
– die Qualität und Relevanz des eingereichten Vorhabens
Die verfügbaren Mittel für die „Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ verlangen eine konzeptionelle Anpassung des 2019 entwickelten und beschlossenen Konzeptes, vor allem im Hinblick auf die zugelassenen Vorhaben. Die Änderungen wurden vom Ausschuss für Kunst und Kultur im Juni 2025 beschlossen.
– Es werden ausschließlich neue Arbeitsvorhaben zum Bewerbungsverfahren zugelassen, nicht mehr die Fortführung oder Vollendung von künstlerischen Arbeiten.
– Nicht förderfähig sind Vermittlungsvorhaben (außer bei kuratorischen Projekten), Publikationsprojekte, (filmische) Dokumentationen, Produktionen von Werkverzeichnissen, technische Anschaffungen oder (Arbeits-/Atelier-)Ausstattungen
– Die Stipendiatinnen dürfen laut Beschluss im Förderzeitraum nicht angestellt sein (Minijobs ausgenommen), aktuell nicht immatrikuliert sein, auch nicht zur Promotion.
– Eine wiederholte Förderung ist nicht möglich.
Im Portfolio sollen ausschließlich Arbeiten aus den letzten fünf Jahren dokumentiert werden. Die Stipendiatinnen reichen am Ende der Förderung einen kurzen Abschlussbericht ein. Eine Abschlussveranstaltung zur Vernetzung der Stipendiat*innen und die Online-Dokumentation der geförderten Projekte entfallen im Förderjahr 2025 und 2026.
Bewerbungsschluss ist der 21.10.2025
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online unter: www.recherchestipendien-koeln.de
Dort finden sich auch weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren sowie das Online-Formular.
Rückfragen per E-Mail bitte an: stipendien@bbk-koeln.de