Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert in seiner Stellungnahme eine Absenkung der Bedingungen für den Bezug von Grundrente.

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen.

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30% des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler_innen werden dies absehbar nicht erreichen!

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem > Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10% des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Hier können Sie den Appell des BBK mitunterzeichnen. Please sign and spread: bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell


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